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Bundeskanzlerin forciert gefährliche Pflege!

Die jüngsten Äußerungen der Bundeskanzlerin, dass Hartz IV-Empfänger den Fachkräftemängel in der Pflege kompensieren könnten, sind ein weiterer Beleg für mangelnde Wahrnehmung der wirklichen Probleme in der Pflege durch die Bundesregierung.

Sicherlich könnten mit einem Teil von Hartz IV Empfängern Qualifizierungsmaßnahmen für den Pflegeberuf  durchgeführt werden.

Welche Vorstellung existiert von der Notwendigkeit und Herausforderung fachlich pflegerischer Versorgung von Millionen kranken, pflegebedürftigen und behinderten Bürgern in dieser Republik?

Was in der Pflege für die aktuelle und perspektivische Qualität gebraucht wird, sind nicht nur Hände, sondern qualifizierte Köpfe. Schon jetzt liegt in den Pflegeeinrichtungen die Fachkraftquote wegen fehlendem Nachwuchs weit unter 50 %.

Bedenkenswert ist, dass die Bundeskanzlerin Ihre Rezeptur vor der von ihr avisierten Erkundungsreise durch das deutsche Gesundheitswesen vermittelt.

Für diese Bildungsreise wären unangemeldete Besuche, vergleichbar dem MDK, zur wirklichen Wahrnehmung der Belastung von Pflegefachkräften und der Situation Pflegebedürftiger, statt über den roten Teppich, zu empfehlen.

Der Ärztemangel wird von der Politik ja auch verstanden und nicht empfohlen, dass nur jede zweite Stelle von einem Arzt und nicht von Hartz IV Empfängern besetzt wird.

Positiv an der Meldung ist, dass das Thema Pflege bei Frau Merkel angekommen ist. Nach Kernkraftdebatte hoffentlich jetzt bald ein Thema der  nächsten nächtlichen Koalitionsrunde im Kanzleramt.

Neuwied, 06. September 2010

Rolf Höfert

Pflege-Arbeitsmarkt: Mehr Leiharbeit, weniger feste Stellen

Studie untersucht erstmals Zeitarbeit in der Pflege

(Düsseldorf) Auch Krankenhäuser, Altenheime und mobile Pflegedienste beschäftigen Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer. Deren Zahl ist derzeit noch relativ gering. Seit 2004 hat sie sich jedoch verfünffacht. Die steigende Nachfrage ist auch ein Indikator für eine wachsende Personalknappheit im Pflegebereich zeigt eine neue, von der Hans-Böckler- Stiftung geförderte Untersuchung des Instituts Arbeit und Technik (IAT): Nachdem Einrichtungen tausende feste Arbeitsplätze abgebaut und Ausbildungsmöglichkeiten eingeschränkt haben, sind sie zunehmend auf Zeitarbeitskräfte angewiesen.

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Verband fordert "klare" Definition des Berufsbildes Pflege

(Berlin) Die Ankündigung der Bundesregierung, bis März nächsten Jahres Eckpunkte für ein neues Berufsgesetz für Pflegeberufe
erarbeiten zu wollen, ist bei Pflegeverbänden auf ein grundsätzlich positives Echo gestoßen. “Die Sensibilität der Regierung bezüglich der künftigen pflegerischen Ausbildung ist begrüßenswert”, sagte der Geschäftsführer des Deutschen Pflegeverbands,
Rolf Höfert, der “Ärzte Zeitung”. Gleichzeitig werde aber "die Notwendigkeit eines wirklichen Berufsgesetzes für Pflegeberufe ausgeblendet", kritisierte Höfert, der auch Mitglied im Pflegerat ist. Vor der Bildungsreform müsse das Berufsbild Pflege mit all seinen Aufgaben und Kompetenzen gesetzlich "klar" definiert werden. Ein interdisziplinäres Zusammenwirken im Gesundheitswesen könne nur reibungsarm funktionieren, wenn die Kompetenzen der Beteiligten klar zugeteilt seien.
Union und FDP wollen laut Koalitionsvertrag ein neues Gesetz für Pflegeberufe auf den Weg bringen. Dazu soll eine Bund-Länder-
Arbeitsgruppe Anfang 2011 Vorschläge unterbreiten.

BVMed-Umfrage unter Pflegekräften zur Qualität der Dekubitus-Versorgung in der ambulanten
Pflege: “Genehmigungsverfahren für Dekubitus-Hilfsmittel müssen verkürzt werden”

(Berlin) Der Prozess von der Feststellung einer Dekubitus- Gefährdung über das ärztliche Rezept bis zur Genehmigung durch die Krankenkasse dauert zu lange. In knapp 30 Prozent der Fälle, in denen ein Dekubitus vorliegt und ein Antidekubitus- System angefordert wird, dauert es über eine Woche, bis das Hilfsmittel dem Patienten zur Verfügung steht. Das ist ein erstes Zwischenergebnis der Online-Befragung des Dekubitus Forums des BVMed zur Qualität der Dekubitus-Versorgung in der ambulanten Pflege. An der Umfrage haben bislang über 700 ambulante Pflegekräfte und Einrichtungen teilgenommen. “Dekubitus ist ein ernsthaftes Problem. Er kann lebensgefährdend sein. Daher müssen wir die Versorgungssituation durch eine konsequente Anwendung der bestehenden Erhebungsbögen und eine schnellere Genehmigungspraxis durch die Krankenkassen verbessern”, so Daniela Piossek, Hilfsmittelexpertin des BVMed.

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Bundesgesundheitsminister ernannte neuen Sachverständigenrat zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen

(Berlin) Im Juli 2010 hat Bundesgesundheitsminister Dr. Philipp Rösler den neuen Sachverständigenrat zur Begutachtung der
Entwicklung im Gesundheitswesen ernannt und den Mitgliedern ihre Berufungsurkunden überreicht. Bundesgesundheitsminister Rösler: “Der Sachverständigenrat ist mittlerweile seit 25 Jahren ein fester Bestandteil in unserem Gesundheitswesen. In seinen unabhängigen wissenschaftlichen Analysen hat der Rat bisher umfassende Empfehlungen zur Verbesserung der Qualität und Effizienz in der Gesundheitsversorgung erarbeitet. Ich bin sicher, dass auch der neue Rat wertvolle Impulse für künftige gesundheitspolitische Entscheidungen geben wird. Ich freue mich auf eine gute und konstruktive Zusammenarbeit mit den Ratsmitgliedern.”

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Forsa-Umfrage: Jeder dritte Bundesbürger will über das Rentenalter hinaus berufstätig sein
Selbstbestimmt die Risiken des Alters gestalten hat für die Deutschen Priorität

(Berlin)- Das Leben im Alter aktiv nach den eigenen Vorstellungen zu gestalten, ist stärker denn je Ziel der Deutschen. Rund
vier von zehn Männern wollen über das Rentenalter hinaus arbeiten. Bei den Frauen ist der Anteil zwar deutlich geringer, liegt
aber immerhin noch bei 27 Prozent. Länger dem Beruf nachzugehen, ist dabei nicht allein eine Frage des Geldes - zwischen Arm
und Reich zeigen sich kaum Unterschiede. Vielmehr ist der Wunsch, im Rentenalter weiter zu arbeiten, auch Ausdruck eines
Bedürfnisses nach Selbstbestimmung. Dies ergab die Studie “Kundenkompass Selbstbestimmung im Alter” der Stiftung Zentrum für
Qualität in der Pflege (ZQP) in Zusammenarbeit mit dem F.A.Z.-Institut auf der Basis zweier repräsentativer Bürgerbefragungen.

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Urteile

Einsichtsrecht Kranken– und Pflegekassen

a) Liegt eine Einwilligung des Heimbewohners oder seines gesetzlichen Betreuers vor, kann dem Krankenversicherer
aus übergegangenem Recht gemäß § 116 Abs. 1 SGB X ein Anspruch auf Herausgabe von Kopien der Pflegedokumentation (vgl. Senatsurteil BGH VI Z 249/08) zustehen.

b) § 249 a SGB V ist nicht entsprechend auf die Einsicht in Pflegedokumentationen anwendbar.

Urteil: BGH vom 23.03.2010, AZ.. VIZR 327/08

Dekubitus: Pflegeheim zahlt 4.000,00 € Schmerzensgeld

(Paderborn) In einem Pflegeheim ist eine 87-jährige Frau offenbar derart vernachlässigt worden, dass sie bis auf das Fleisch
durchgelegen war. Es entwickelte sich ein Dekubitus dritten Grades in nur sechs Wochen.
»So etwas habe ich selten erlebt«, sagte der auf Medizinrecht spezialisierte Rechtsanwalt Marc O. Melzer aus Bad Lippspringe.
Ende 2009 hatte Martha N. kurz hintereinander zwei Schlaganfälle und war seitdem halbseitig gelähmt.
Sie musste mit einer Magensonde ernährt werden und wurde in Pflegestufe 2 eingestuft. Am 1. Dezember 2009 wurde die Patientin aus dem Krankenhaus in die Pflegeeinrichtung verlegt.
Doch schon am 11. Januar 2010 musste Martha N. zurück ins Krankenhaus. Dort diagnostizierten die Ärzte unter anderem einen zehn mal fünf Zentimeter großen »superinfizierten Dekubitus 3. Grades«. Was den Verlust sämtlicher Hautschichten und Schädigung oder Nekrose, also abgestorbenes Gewebe, der unteren Hautschichten bis auf den Muskel bedeutet. »Der Dekubitus
zeigte sich klinisch als tiefes offenes Geschwür in der Region um das gesamte Steißbein sowie wundgelegene Fußballen«, erklärte der Anwalt.
Zur bereits geplanten Operation kam es nicht mehr. Die gepeinigte Seniorin starb eine Woche nach ihrer Einlieferung ins Krankenhaus. Allerdings nicht wegen des Druckgeschwüres, sondern wegen ihres allgemein sehr schlechten Zustandes. Über die Lippspringer Kanzlei ließ der Sohn der Verstorbenen die Krankenakte aus dem Krankenhaus und die Patientenunterlagen aus dem Pflegeheim anfordern. Dabei fiel sofort auf, dass seine Mutter im Heim, durch die Dokumentation belegt, teilweise über 21 Stunden, gelegentlich über acht Stunden, nicht umgelagert worden war.
Die zwingend erforderliche Dekubitusprohylaxe und eine entsprechende Dokumentation über vorbeugende Maßnahmen sind bei Frau N. unterlassen worden«, kritisierte der Anwalt. Die Geschäftsleitung des Pflegeheims erklärte, man könne keinen Pflegefehler erkennen. Melzer: »Daraufhin haben wir anhand der einschlägigen Pflegerichtlinien jede einzelne Dokumentation analysiert sowie auf die Verteilung der Beweislast hingewiesen, und die Haftpflichtversicherung hat 4 000 Euro Schmerzensgeld sowie die Anwaltskosten gezahlt – ohne Anerkennung einer Rechtspflicht.« Quelle:Westfalen-Blatt

10 Jahre DIP

Im Jahre 2000 hat das Deutsche Institut für angewandte Pflegeforschung e.V. (dip) seine Arbeit als gemeinnütziges Institut in Köln aufgenommen. Im Juli wurde das zehnjährige Bestehen mit einem Festakt und einem Fachkongress unter dem Motto "Zehn Jahre dip! Gut für die Pflege" mit 400 Teilnehmern begangen.
Zum Festakt konnte Prof. Frank Weidner als Vorsitzender des Vorstandes und Direktor des dip rund hundert Gäste aus Wissenschaft, Politik, Kirche und Praxis begrüßen. Die Festrede hielt Prof. Doris Schaeffer von der Universität Bielefeld.
“Das dip hat sich mit seiner profunden und professionellen Arbeit einen sehr guten Namen in NRW und Deutschland gemacht”, sagte Christel Bayer vom Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW (MAGS) in ihrem Grußwort.

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