Menschenrechte lassen sich nicht ökonomisieren
Charta der Rechte hilfe- und pflegebedürftiger Menschen als Anforderungsprofil
an alle Beteiligten
Die aktuelle politische Diskussion zur Sicherung der Pflege unter den Perspektiven des demografischen Wandels wird vornehmlich unter dem Schwerpunkt der Ökonomie geführt. Mit der Charta der Rechte hilfe- und pflegebedürftiger Menschen von einer Arbeitsgruppe des 2003 von den Bundesministerinnen für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Renate Schmidt, und für Gesundheit und soziale Sicherung, Ulla Schmidt, einberufenen „Runden Tisches Pflege“ erarbeitet, definiert ein Anforderungsprofil der Leistungen an alle Verantwortlichen auf der Grundlage der Rechte hilfe- und pflegebedürftiger Menschen.
Artikel der Charta
ARTIKEL 1: SELBSTBESTIMMUNG UND HILFE ZUR SELBSTHILFE
Jeder hilfe- und pflegebedürftige Mensch hat das Recht auf Hilfe zur
Selbsthilfe sowie auf Unterstützung, um ein möglichst selbstbestimmtes
und selbstständiges Leben führen zu können.
ARTIKEL 2: KÖRPERLICHE UND SEELISCHE UNVERSEHRTHEIT, FREIHEIT UND
SICHERHEIT
Jeder hilfe- und pflegebedürftige Mensch hat das Recht, vor Gefahren
für Leib und Seele geschützt zu werden.
ARTIKEL 3: PRIVATHEIT
Jeder hilfe- und pflegebedürftige Mensch hat das Recht auf Wahrung und
Schutz seiner Privat- und Intimsphäre.
ARTIKEL 4: PFLEGE, BETREUUNG UND BEHANDLUNG
Jeder hilfe- und pflegebedürftige Mensch hat das Recht auf eine an seinem
persönlichen Bedarf ausgerichtete, gesundheitsfördernde und qualifizierte
Pflege, Betreuung und Behandlung.
ARTIKEL 5: INFORMATION, BERATUNG UND AUFKLÄRUNG
Jeder hilfe- und pflegebedürftige Mensch hat das Recht auf umfassende
Informationen über Möglichkeiten und Angebote der Beratung, der
Hilfe, der Pflege sowie der Behandlung.
ARTIKEL 6: KOMMUNIKATION, PERSÖNLICHE ZUWENDUNG UND TEILHABE AN DER
GESELLSCHAFT
Jeder hilfe- und pflegebedürftige Mensch hat das Recht auf Wertschätzung,
Austausch mit anderen Menschen und Teilhabe am gesellschaftlichen Leben.
ARTIKEL 7: RELIGION, KULTUR UND WELTANSCHAUUNG
Jeder hilfe- und pflegebedürftige Mensch hat das Recht, seiner Kultur
und Weltanschauung entsprechend zu leben und seine Religion auszuüben.
ARTIKEL 8: PALLIATIVE BEGLEITUNG, STERBEN UND TOD
Jeder hilfe- und pflegebedürftige Mensch hat das Recht, in Würde
zu sterben.
Die aufgezeigten Rechte verdeutlichen bestehende Gesetze und Verordnungen
und insbesondere die Grundrechte.
Sicherlich ist der sich abzeichnende Pflegenotstand ein Finanzierungsnotstand
und so stellt sich die Kardinalfrage an Gesellschaft und Politik:
Wie stehen Sie zur zukünftigen Sicherung einer humanen und fachlichen
pflegerischen Versorgung auf der Basis der Grundrechte?
Das Zivil- und Strafrecht setzt nicht auf Rahmenbedingungen und so häufen
sich die Prozesse gegen Pflegeeinrichtungen und Pflegende.
Es geht nicht nur um die Versorgung von morgen sondern aktuell um die menschenwürdige
Pflege, Behandlung und Betreuung von Millionen hilfe- und pflegebedürftigen
Menschen und ihren Angehörigen.
Deren Situation ist weder durch Diskussion um Pflegekopfpauschalen oder Bürgerversicherung,
sondern nur mit einer zeitnahen pflegerischen Pflege- und Betreuungsinitiative
zu begegnen. Die Pflege in Deutschland hat ausreichend pflegewissenschaftliche
Erkenntnisse und Strategien, stößt aber stets an negative Rahmenbedingungen.
Hierzu gehört auch das Zuständigkeitsgerangel zwischen Pflegeversicherung
und Krankenversicherung. Ein erster Schritt zur Entbürokratisierung wäre
die Adaption dieser beiden Versicherungszweige. Der Sachverständigenrat
zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen hat unsere langjährige
Forderung diesbezüglich erst jüngst in seinem Gutachten bestätigt.
Eine Selbstverpflichtung der Leistungserbringer für die Pflege auf Träger-
und Mitarbeiterseite kann nur erfolgen, wenn durch die politischen Instanzen
auf Bundes- und Länderebene, die zur Gewährleistung der bestehenden
Rechte notwendigen Rahmenbedingungen und finanziellen Voraussetzungen weiter
entwickelt und sichergestellt werden.
Integrierte Versorgung funktioniert nicht bei intriganter Verantwortung.
Rolf Höfert
Mitglied der AG Charta am Runden Tisch Pflege
Geschäftsführer des Deutschen Pflegeverbandes (DPV) e.V