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Pflegerecht
Pflege-Recht
Die Verrechtlichung des gesellschaftlichen Lebens insbesondere des beruflichen
Lebens nimmt ständig zu. Dies gilt auch und gerade in den schadensgeneigten
Berufen des Gesundheitswesens. Verstärkt wird dies durch einen sich
in den letzten Jahren vollziehenden und noch lange nicht zum Abschluß
gekommenen Paradigmawechsel in der Pflege, der als Nebenprodukt auch eine
forcierte Verrechtlichung der Pflege bewirkt, die nicht nur vom pflegerechtlich
relevanten Schrifttum, sondern auch von der Rechtsprechung ausgeht.
Aus diesem Grund bietet der DPV seinen Mitgliedern unter der Rubrik "Pflege-Recht"
aktuelle Gerichtsentscheidungen aus den Rechtsgebieten des Arbeits-, Zivil-,
Straf-, Sozialversicherungs- und Verwaltungsrechts an, um durch die Vermittlung
dieser Gerichtsentscheidungen den Mitgliedern des DPV zu mehr Rechtsklarheit
und damit zu mehr Rechtssicherheit in ihrem beruflichen Handeln zu verhelfen.
- Gerichtsentscheidungen
- Zivilrecht
Sturz am Waschbecken
8.000 Euro Schadensersatz wegen Fahrlässigkeit der Pflegerin Urteil des OLG Zweibrücken vom 1. Juni 2006
Unterlassung der Unterrichtung des Arztes - grober Behandlungsfehler
(BGB §§ 823 Abs. 1, 847, 837 Abs. 1) - Arbeitsrecht
Wechselschichtarbeit im Pflegedienst - Wechselschichten - Bereitschaftsdienst
(BAT §§ 33a, 15 Via, VII Unterabs. 6 u. 7)
Umsetzung - Abmahnung - Direktionsrecht Stationsleitung
(BGB §§ 315 Abs. 3, 611; Nds.PersVG § 78 Abs. 2 Nr. 4)
Kündigung einer Pflegeperson wegen Bandscheibenleiden
(KschG § 1) - Sozialversicherungsrecht
Pflicht des ambulanten Pflegedienstes zur Antragstellung auf Sachleistungen aus der Pflegeversicherung im Rahmen seines Pflegevertrages
(BGB § 611; pVV; SGB XI § 36) - Kündigungsschutz: Außerordentliche Kündigung wegen privater Internetnutzung
Ein Arbeitnehmer verstößt ganz erheblich gegen seine arbeitsvertraglichen Pflichten, wenn er ein ausdrückliches und fortlaufend wiederholtes Verbot des Arbeitgebers missachtet, das Internet privat zu nutzen und innerhalb von mehr als zwei Monaten fast täglich, insgesamt in erheblichem Umfang privat im Internet surft. Bei der fristlosen Kündigung gegenüber einem ordentlich unkündbaren Arbeitnehmer besteht kein hinreichender Anlass, neben dem Alter und der Beschäftigungsdauer die ordentliche Unkündbarkeit des Arbeitnehmers erneut zu seinen Gunsten zu berücksichtigten und damit den ordentlich unkündbaren Arbeitnehmer besser zu stellen als einen Arbeitnehmer ohne diesen Sonderkündigungsschutz bei entsprechenden Einzelfallumständen und beiderseitigen Interessen.
BAG, Urt. v. 27.04.2006 – 2 AZR 386/05
- Zivilrecht
- Literatur
Von Fall zu Fall
Gerichtsentscheidungen im PDF
Die Gerichtsentscheidungen halten wir im PDF-Format für Sie bereit. Zum Ansehen oder Drucken von PDF-Dokumenten können Sie den frei erhältlichen Adobe Acrobat Reader verwenden, den Sie hier erhalten.
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